Brandschutzordnung B
(gemäß § 14 ArbStättV, DGUV Information 205-001 sowie den Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes)
1. Einleitung
Die vorliegende Brandschutzordnung B richtet sich an alle Beschäftigten, Besucher*innen und sonstigen Personen, die sich regelmäßig in unserem Betrieb bzw. unserer Einrichtung aufhalten. Sie ergänzt den Aushang der Brandschutzordnung A (Teil A) und enthält detaillierte Verhaltens- und Handlungsanweisungen zum vorbeugenden Brandschutz sowie zum Verhalten im Brandfall. Ziel ist es, Menschenleben zu schützen, Sachwerte zu erhalten und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.
2. Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A)
Der Teil A (Aushang) der Brandschutzordnung enthält die wichtigsten Kurzinformationen über das Verhalten im Brandfall und über die Brandverhütung. Er ist an mehreren, gut einsehbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Flure, Pausenräume) angebracht und bildet eine Kurzfassung für alle Personen in unserem Betrieb.
3. Brandverhütung
- Rauchverbot: In allen Bereichen, in denen das Rauchen verboten ist, muss dieses Verbot strikt beachtet werden. Insbesondere gilt ein generelles Rauchverbot in Lager-, Produktions- und Werkstattbereichen sowie in allen Bereichen, in denen leicht brennbare oder explosive Stoffe verwendet oder gelagert werden.
- Offenes Feuer und Wärmeerzeuger: Der Umgang mit offenem Feuer (z. B. Kerzen, offenes Licht) und elektrischen Wärmeerzeugern (z. B. Heizlüfter, Kaffeemaschinen) ist nur an den dafür vorgesehenen und genehmigten Orten erlaubt. Nach Gebrauch sind Geräte stets auszuschalten und von brennbaren Materialien fernzuhalten.
- Elektrische Anlagen und Geräte:
- Nur zugelassene und regelmäßig geprüfte Geräte verwenden.
- Defekte Kabel oder Stecker sofort ersetzen lassen.
- Mehrfachsteckdosen nicht überlasten.
- Lagerung von Materialien:
- Brennbare Stoffe (z. B. Papier, Kartonagen, Chemikalien) nur in dafür vorgesehenen Räumen oder Behältern lagern.
- Lagergut nicht zu hoch stapeln; Mindestabstand zu Decken und Leuchtmitteln beachten.
- Sauberkeit und Ordnung:
- Keine unnötige Ansammlung von Verpackungsmaterialien in Fluren oder Fluchtwegen.
- Tropfendes Öl oder Fett unverzüglich entfernen, da diese brandgefährlich sind.
4. Brand- und Rauchausbreitung
- Abschottung: Türen zu brand- und rauchabschnittbildenden Bereichen sind stets geschlossen zu halten bzw. müssen sich im Brandfall selbstständig schließen (Selbstschließer).
- Brandlasten minimieren: Unnötige Brandlasten (z. B. brennbare Materialien) in Flucht- und Rettungswegen vermeiden.
- Lüftungssysteme: Lüftungs- und Klimaanlagen können im Brandfall die Ausbreitung von Rauch begünstigen. Anweisungen oder automatische Abschaltsysteme sind daher zu beachten.
- Feuer- und Rauchschutztüren: Diese Türen sind auf ihre Funktionsfähigkeit regelmäßig zu prüfen. Sie dürfen nicht durch Gegenstände blockiert werden und müssen im Brandfall geschlossen sein.
5. Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnung: Alle Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind deutlich beschildert (grüne Rettungszeichen).
- Freihalten: Flucht- und Rettungswege dürfen nicht zugestellt oder durch Gegenstände blockiert werden.
- Beleuchtung: Die Sicherheits- und Notbeleuchtung ist jederzeit funktionsfähig zu halten. Störungen sind umgehend zu melden.
- Nutzung der Fluchtwege: Im Brandfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden, es sind ausschließlich Treppen und Notausgänge zu nutzen.
6. Melde- und Löscheinrichtungen
- Brandmeldeanlagen (BMA):
- Ort und Funktionsweise der Druckknopfmelder (Handfeuermelder) sind bekannt.
- Nach Auslösen der BMA erfolgt die automatische Alarmierung der Feuerwehr sowie ggf. des betriebsinternen Alarmplans.
- Feuerlöscher:
- Feuerlöscherstandorte sind gekennzeichnet und leicht zugänglich zu halten.
- Alle Mitarbeiter*innen sollen die Handhabung und Funktionsweise kennen (z. B. Schulung, Feuerlöschübungen).
- Hydranten und Wandhydranten:
- Dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.
- Nur von eingewiesenem Personal oder der Feuerwehr zu benutzen.
- Sprinkleranlagen und andere automatische Löschsysteme:
- Sensoren oder Sprinklerköpfe nicht verdecken oder abhängen.
- Sprinklerzonen nicht mit lagerndem Material blockieren, das die Ausbreitung des Löschwassers verhindert.
7. Verhalten im Brandfall
Das richtige Verhalten im Brandfall kann Leben retten und erhebliche Schäden vermeiden. Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, schnell und überlegt handeln.
8. Brand melden
- Brand erkennen: Wird ein Brand oder eine Rauchentwicklung bemerkt, umgehend Meldung machen.
- Brandmeldung:
- Über Druckknopfmelder (Handfeuermelder) oder
- telefonisch über interne Notrufnummer (sofern eingerichtet) bzw. die Feuerwehr unter 112.
- Angaben bei telefonischer Meldung:
- Wer meldet? (Name)
- Was ist passiert? (Art des Brandes, Ausmaß, Rauchentwicklung)
- Wo ist es passiert? (Gebäude, Stockwerk, Raum)
- Warten auf Rückfragen!
9. Alarmsignale und Anweisungen beachten
- Alarmsignale (Sirenen, Durchsagen): Nach dem Ertönen des Alarms ist sofort mit der Evakuierung zu beginnen.
- Anweisungen: Den Anweisungen von Evakuierungshelfer*innen, Brandschutzbeauftragten und Feuerwehrkräften ist unbedingt Folge zu leisten.
- Informationswege: Regelmäßige Informationen über Lautsprecher, Alarmzentralen oder persönlich durch Sicherheitspersonal beachten.
10. In Sicherheit bringen
- Fluchtwege nutzen: Schnellst- und sicherstmöglich die gekennzeichneten Fluchtwege und Ausgänge benutzen.
- Personenhilfe: Hilfsbedürftige Personen, insbesondere Kinder, Ältere oder Personen mit Einschränkungen, unterstützen.
- Sammelstellen aufsuchen: Unmittelbar nach Verlassen des Gebäudes zu den ausgewiesenen Sammelplätzen begeben und dort auf weitere Anweisungen warten.
- Verschlossene Türen: Wenn Türen heiß sind oder starke Rauchentwicklung dahinter vermutet wird, diese nicht öffnen. Gegebenenfalls alternativen Fluchtweg wählen.
11. Löschversuche unternehmen
- Eigenschutz geht vor: Löschversuche nur unternehmen, wenn keine Gefahr für die eigene Sicherheit besteht.
- Kenntnis der Löschtechnik: Den richtigen Feuerlöscher (Brandklasse beachten) und die korrekte Löschtechnik anwenden (Stoßweise löschen, Windrichtung beachten).
- Brandschutztüren: Geöffnet gehaltene Brandschutztüren nach einem Löschversuch unbedingt wieder schließen, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern.
- Abbruch bei Gefahr: Lässt sich der Brand nicht schnell unter Kontrolle bringen, sofort den Raum verlassen, Türen schließen und sich in Sicherheit bringen.
12. Besondere Verhaltensregeln
- Arbeiten mit offener Flamme, Schweißen, Löten:
- Nur mit Genehmigung der verantwortlichen Stelle (z. B. Brandschutzbeauftragter oder Vorgesetzter).
- Schweißarbeiten ausschließlich in speziell dafür vorgesehenen Bereichen oder mit ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen.
- Umgang mit Gefahrstoffen:
- Sicherheitsdatenblätter beachten.
- Nur in den freigegebenen Mengen und an vorgesehenen Orten lagern.
- Feuerfeste Behälter und Schränke verwenden.
- Verbot von eigenmächtigen Änderungen:
- Keine eigenmächtigen Veränderungen an elektrischen Anlagen (z. B. Verteilerkästen, Sicherungen).
- Keine Änderungen an Flucht- und Rettungswegkennzeichnungen oder Brandschutzeinrichtungen vornehmen.
- Schulung und Unterweisung:
- Regelmäßige Brandschutzunterweisungen besuchen.
- Unterweisungen für neue Beschäftigte sowie Wiederholungen gemäß betrieblichem Plan sicherstellen.
13. Anhang
- Übersichtspläne:
- Gebäudepläne mit Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Standorten von Feuerlöschern, Wandhydranten und Druckknopfmeldern.
- Telefonverzeichnis und Notrufnummern:
- Schulungs- und Übungsnachweise:
- Dokumentation aller durchgeführten Brandschutzübungen, Löschtrainings und Unterweisungen.
- Zusätzliche betriebliche Anweisungen:
- Gibt es Besonderheiten aufgrund spezieller Maschinen, Anlagen oder Prozesse, sind diese ebenfalls im Anhang geregelt.
Hinweis: Die Einhaltung dieser Brandschutzordnung ist für alle verpflichtend. Verstöße können nicht nur Leben und Sachwerte gefährden, sondern auch arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Brandschutzordnung B tritt mit dem Aushang in Kraft und gilt bis auf Widerruf oder Neufassung. Bitte machen Sie sich mit den Inhalten vertraut und halten Sie sich an die Vorgaben zum Schutz aller